Gemeinsames Lernen an der Walburgisschule
Was ist Inklusion?
Inklusion ist ein Schlüsselbegriff, der eine humane Gesellschaft kennzeichnet, die Verschiedenheit anerkennt und annimmt und auf einen gesamtgesellschaftlichen werteorientierten Grundkonsens zielt. In einem inklusiven Schulsystem wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Normalform. Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung soll grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden. Eltern sollten jedoch für ihr Kind auch weiter die Förderschule wählen können (Quelle: Schulministerium NRW).
Gemeinsames Lernen
Das Gemeinsame Lernen erfolgt abhängig vom jeweiligen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, welcher im Vorfeld durch ein formales AO-SF-Verfahren festgestellt wurde.
Die Förderschwerpunkte Sehen (SE), Hören und Kommunikation (HK), Emotionale und soziale Entwicklung (ESE), Sprache (SQ) sowie körperliche und motorische Entwicklung (KM) werden zielgleich unterrichtet. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich hier an den Ausbildungsordnungen AO-GS und den Lehrplänen/ Richtlinien der Grundschule.
Die zieldifferente Förderung hingegen bezieht die Richtlinien der Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE) bzw. geistige Entwicklung (GG) in die Unterrichtsplanung mit ein.
Die grundlegende Aufgabe des Gemeinsamen Lernens ist die Förderung aller Schüler, insbesondere aber der Schüler, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen. Diese Unterstützung erhalten alle Schüler an der Walburgisschule in Form von Teamteaching (Doppelbesetzung im Klassenunterricht), Einzelförderung oder Kleingruppenförderung. Meist entscheiden sich die sonderpädagogische Fachkraft und der jeweilige KLassenlehrer für eine Mischform. Diese Entscheidung ist immer individuell abhängig vom jeweiligen Kind und dessen Unterstützungsbedarf. Die Förderinhalte werden in einem Förderplan festgehalten und zweimal jährlich evaluiert. In der Regel wird zu Beginn des zweiten Halbjahres eine jährliche Überprüfung durchgeführt. Die Klassenkonferenz überprüft, ob der festgestellte sonderpädagogische Unterstützungsbedarf und der festgestellte Förderschwerpunkt weiterhin bestehen, und ob der Besuch eines anderen Förderorts angebracht ist.
Die Einzel- und Kleingruppenförderung findet in unserem neu eingerichteten Lernstudio statt. Häufig werden mehrere Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gleichzeitig im Lernstudio gefördert. So profitieren alle Kinder von zusätzlichem Förderunterricht.
Sonderpädagogische Fachkraft
Unsere Lehrkraft für Gemeinsames Lernen Frau Reder ist ausgebildete Grundschullehrerin und seit 2012 nach einer umfassenden Qualifizierung im Gemeinsamen Lernen tätig. Seit dem Schuljahr 2017/2018 steht sie der Walburgisschule mit voller Stundenzahl zur Verfügung.
Neben der Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bietet sie auch weitere Förder- und Fordergruppen an: Sie bietet LRS- und Dyskalkulieförderstunden an, führt Konzentrationstrainings mit Elementen des Marburger Konzentrationstrainings durch und fordert auch besonders begabte Kinder durch spezielle Forderstunden mit herausfordernden Inhalten.
Frau Reder steht mit allen Kollegen in engem Austausch. Auf Wunsch führt sie Beobachtungen einzelner Kinder oder des gesamten Klassenverbandes durch und berät die Kollegen. Auch Elternberatungen bezüglich AO-SF-Verfahren und Elternsprechtage werden angeboten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Marburger_Konzentrationstraining
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/GS-Primarstufe/AO_GS.PDF